Volltextsuche

Dienstag, den 23. August 2022 um 04:45 Uhr

Trinkwasser-Verordnung VUP: lehnt zusätzliche Berichtspflichten für Untersuchungsstellen ab

In seiner Stellungnahme zum Entwurf der Novelle der Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV) lehnt der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) die Einführung einer zusätzlichen Mitteilungspflicht für Untersuchungsstellen an das Umweltbundesamt (UBA) entschieden ab. Der Verband sieht dadurch Kosten in Höhe von 3 Millionen Euro auf die Branche zukommen.

Konkret bezieht sich die Kritik des VUP auf das in § 53 Absatz 4 des Entwurfs der TrinkwV geplante Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), die zugelassenen Untersuchungsstellen zu umfangreichen jährlichen Auskünften über untersuchte Trinkwasserinstallationen und Legionellenbefunde rechtlich zu verpflichten. Adressat der jährlichen Mitteilungen soll das UBA sein, das gemäß § 70 des Verordnungsentwurfs die Aufgabe haben soll, eine Bewertung der Trinkwasserinstallationen - erstmals im Jahr 2028 - vorzulegen, um Vorgaben der neuen EU-Trinkwasser-Richtlinie umzusetzen.

Für die Untersuchungsstellen würde diese zusätzliche Mitteilungsverpflichtung an das UBA einen erheblichen finanziellen Mehraufwand bedeuten, wie der VUP in seiner Stellungnahme schreibt. Nach Berechnungen des Verbandes dürfte dieser zusätzliche Aufwand zwischen 2,5 und 3 Mio. € für die Einrichtung und zwischen 500.000 und 600.000 € pro Jahr für die jährliche Berichterstattung liegen.
Die Berechnungen basieren auch auf Angaben und Erfahrungen von VUP-Mitgliedern, die am so genannten LeTriWa-Projekt (mehr dazu hier) teilgenommen haben. Das Projekt beruhte allerdings auf freiwilliger Basis und hat im kooperativen „Studienwege“ bereits den Versuch unternommen, eine Risikoeinschätzung hinsichtlich Legionellen bei Trinkwasserinstallationen vorzunehmen. Zur Rückkehr zu diesem kooperativen Ansatz und zur Einstellung dieses unverhältnismäßigen Vorhabens einer rechtlichen Mitteilungsverpflichtung fordert der Verband das BMG nachdrücklich auf.

Bedauerlich findet der VUP zudem, dass weiterhin keine ergänzende und seit längerem angekündigte Verordnung über die Zulassungsbedingungen und -vorgaben für Untersuchungsstellen vorliegt, für die in § 40 des Entwurfs der TrinkwV lediglich ein Platzhalter übriggeblieben ist. Vor dem Hintergrund der Relevanz und Brisanz beispielsweise des Themas der akkreditierten Probenahme und auch mit Blick auf den geplanten Zeitplan des Verordnungsvorhabens stößt diese Verzögerung auf besondere Besorgnis im VUP.

Am 12.01.2021 ist die "Trinkwasser"-Richtlinie (EU) 2020/2184 in Kraft getreten. Diese ist innerhalb von zwei Jahren in deutsches Recht umzusetzen, was mit der Novelle der TrinkwV erreicht werden soll. Das Verordnungsvorhaben ist zustimmungspflichtig und muss deshalb auch die Hürde des Bundesrates nehmen. Am 25.08.2022 findet im Bundesgesundheitsministerium ein Verbändeanhörung statt, zu dem auch der VUP geladen ist.


Den Artikel finden Sie unter:

https://vup.de/artikel.html?typ=i&id=3967

Quelle: Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP (08/2022)

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.