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Dienstag, den 08. Mai 2018 um 05:41 Uhr

Arbeitswelt im Wandel 2018

"Arbeitswelt im Wandel". Einmal im Jahr fasst die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter diesem Titel aktuelle Trends der Arbeitswelt zusammen. Mit vielen anschaulichen Grafiken informiert die kompakte Broschüre Praktiker des Arbeitsschutzes und die interessierte Öffentlichkeit gleichermaßen. Basierend auf dem Bericht "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2016" (SuGA 2016) informiert die Broschüre über Zahlen, Daten und Fakten in Sachen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Dabei bildet sie Themen wie Erwerbstätigkeit, Arbeitsbedingungen oder den demografischen Wandel einfach und verständlich ab.

Die Zahl der Erwerbstätigen ist in Deutschland weiter gestiegen. Im Jahr 2016 waren 41,3 Millionen Menschen in Arbeit. Gleichzeitig ist die Unfallquote mit 23,2 Arbeitsunfällen pro 1.000 Vollarbeiter wie in den Vorjahren weiter leicht gesunken. Zudem beleuchtet die Broschüre das Thema Arbeitszeit. Dabei bezieht sie sich auf Ergebnisse des Arbeitszeitreports 2016, der auf einer repräsentativen Befragung von rund 20.000 Beschäftigten beruht. Was die Auswirkungen flexibler Arbeitszeiten angeht, zeigt sich: Je höher der Einfluss der Beschäftigten auf die eigene Arbeitszeit, desto zufriedener sind sie mit der Passung zwischen Arbeit und Privatleben. Werden die Arbeitszeiten jedoch von betrieblicher Seite oft geändert, sinkt die Zufriedenheit mit der Work-Life-Balance seitens der Beschäftigten.

Daneben enthält "Arbeitswelt im Wandel 2018" aktuelle Zahlen zu Berufskrankheiten, Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und Arbeitsunfähigkeit. Zudem bildet die Broschüre das Rentenzugangsalter und den demografischen Wandel in Deutschland ab. Auch in diesem Jahr schließt die aktuelle Ausgabe mit Informationen zur Gefährdungsbeurteilung ab.

Die Broschüre "Arbeitswelt im Wandel - Ausgabe 2018" kann im PDF-Format unter www.baua.de/publikationen heruntergeladen werden. Die Druckfassung gibt es gegen Versandkosten im Webshop der BAuA.


Den Artikel finden Sie unter:

https://www.baua.de/DE/Services/Presse/Pressemitteilungen/2018/05/pm020-18.html

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin  (05/2018)

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