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Dienstag, den 28. Februar 2017 um 07:15 Uhr

Änderung der Grundwasserverordnung

Das Bundeskabinett hat folgendes Regelwerk beschlossen: "Erste Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung"
Zur Umsetzung europäischer Richtlinien in das deutsche Recht wird die Grundwasserverordnung aus dem Jahre 2010 angepasst. Insbesondere werden zwei neue Parameter für die Beurteilung des Grundwassers aufgenommen. Nitrit und ortho-Phosphat müssen künftig im Grundwasser bestimmt werden.

Hintergrund:
Durch  die  Richtlinie  2014/80/EU  der  Europäischen  Kommission  vom  20.  Juni  2014 wird  Anhang  II  der  bestehenden  Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung vom 12. Dezember 2006 geändert.

Zur Umsetzung in das deutsche Recht muss die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 angepasst werden. Damit werden zwei neue Parameter für die Beurteilung des Grundwassers aufgenommen: Nitrit und ortho-Phosphat. Außerdem wird festgelegt, wie natürliche hydrogeologische Hintergrundwerte abgeleitet werden und bei der Ableitung von Schwellenwerten zu berücksichtigen sind. Des Weiteren werden die Anforderungen an die Inhalte der Bewirtschaftungspläne konkretisiert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien stellt die Verordnung als download zur Verfügung:
download: ÄndGrundwV
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)


Den Artikel finden Sie unter:

http://www.vup.de/artikel.php?typ=I&id=2235

Quelle: Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien VUP (02/2017)

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