Das Bundeskabinett hat folgendes Regelwerk beschlossen: "Erste Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung"
Zur Umsetzung europäischer Richtlinien in das deutsche Recht wird die Grundwasserverordnung aus dem Jahre 2010 angepasst. Insbesondere werden zwei neue Parameter für die Beurteilung des Grundwassers aufgenommen. Nitrit und ortho-Phosphat müssen künftig im Grundwasser bestimmt werden.
Hintergrund:
Durch die Richtlinie 2014/80/EU der Europäischen Kommission vom 20. Juni 2014 wird Anhang II der bestehenden Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung vom 12. Dezember 2006 geändert.
Zur Umsetzung in das deutsche Recht muss die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 angepasst werden. Damit werden zwei neue Parameter für die Beurteilung des Grundwassers aufgenommen: Nitrit und ortho-Phosphat. Außerdem wird festgelegt, wie natürliche hydrogeologische Hintergrundwerte abgeleitet werden und bei der Ableitung von Schwellenwerten zu berücksichtigen sind. Des Weiteren werden die Anforderungen an die Inhalte der Bewirtschaftungspläne konkretisiert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien stellt die Verordnung als download zur Verfügung:
download: ÄndGrundwV
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Den Artikel finden Sie unter:
http://www.vup.de/artikel.php?typ=I&id=2235
Quelle: Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien VUP (02/2017)