Zum 1. August 2016 traten die angepassten Regelungen der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) für die metrologische Rückführung in Akkreditierungsverfahren in Kraft. Akkreditierte Stellen müssen die geänderte Rückführungspolitik seit diesem Zeitpunkt vollumfänglich anwenden. Die Regelungen zur metrologischen Rückführung sind in der DAkkS-Regel 71 SD 0 005 (Revision 1.4) seit Februar 2016 dokumentiert.
Die DAkkS beantwortet einige in der Praxis häufig gestellte Fragen zu den Neuerungen und den daraus resultierenden Anforderungen für akkreditierte Stellen. Wir danken dem Deutschen Verband unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) für seine Mitarbeit bei der Zusammenstellung der Fragen.
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http://www.dakks.de/content/neue-r%C3%BCckf%C3%BChrungspolitik-der-dakks-%E2%80%93-fragen-aus-der-praxis
Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS (08/2016)