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Dienstag, den 05. Januar 2021 um 04:24 Uhr

DAkkS und DKD verständigen sich auf verlängerte Übergangsregelungen

Aufgrund der Verlängerung der Harmonisierungsfrist der DIN EN ISO/IEC 17025:2005 durch die EU-Kommission auf den 30. Juni 2021 haben sich DKD und DAkkS auf eine Verlängerung der Frist zur Rückübertragung des technischen DAkkS-DKD-Regelwerks sowie der Nutzung des DKD Symbols in Kalibrierscheinen entsprechend den Regelungen des Dokuments DAkkS-DKD-5 verständigt.

Das Datum der Zurückziehung der Dokumente DAkkS-DKD-5 und DAkkS-DKD-5-MB sowie der von der DAkkS veröffentlichten DAkkS-DKD-Regeln und Leitfäden ist dementsprechend auf den 30. Juni 2021 verlegt worden.

Kalibrierlaboratorien, die auf Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17025:2005 auch nach dem 31. Dezember 2020 akkreditiert sind, ist somit weiterhin die Nutzung des DKD-Logos auf ihren Kalibrierscheinen noch erlaubt. Ist im Anhang der derzeit veröffentlichten Akkreditierungsurkunde eines Kalibrierlaboratoriums eine DAkkS-DKD Richtlinie oder ein DAkkS-DKD-Leitfaden als Kalibrierverfahren gelistet, so kann dieses ohne weiteres nun bis zum Ende der oben genannten Frist angewendet werden.

Details zu den Regelungen in der Übergangsphase bis zum Ende der Harmonisierungsfrist finden Sie hier:
https://www.dakks.de/content/europ%C3%A4ische-kommission-verl%C3%A4ngert-%C3%BCbergangszeitraum


Den Artikel finden Sie unter:

https://www.dakks.de/content/dakks-und-dkd-verst%C3%A4ndigen-sich-auf-verl%C3%A4ngerte-%C3%BCbergangsregelungen

Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) (12/2020)

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