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Mittwoch, den 18. März 2020 um 14:40 Uhr

DAkkS verabschiedet Maßnahmenpaket: vorerst keine Vor-Ort-Begutachtungen mehr

Durch die Ausbreitung des Coronavirus und unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Bundesregierung, des Robert-Koch-Instituts und weiterer zuständiger Behörden hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern, Begutachtern und Kunden getroffen. Die DAkkS wird auch weiterhin ihre hoheitliche Aufgabe erfüllen. Dabei bittet die DAkkS ihre Kunden um Verständnis dafür, dass die Maßnahmen Veränderungen bisheriger Routinen mit sich bringen werden.

Wie geht die DAkkS mit in Deutschland vorgesehenen Begutachtungen um?

Auf Grundlage der derzeitig beschleunigten Entwicklungen und den behördlich angeordneten Einschränkungen wird die DAkkS bis auf weiteres alle aktuell geplanten Begutachtungen innerhalb Deutschlands durch alternative Begutachtungsverfahren ersetzen oder, wo möglich, verschieben. Die DAkkS bittet die KBS um Verständnis dafür, dass sich ihre Verfahrensmanager sukzessive für weitere Planungen hinsichtlich der Begutachtungsaktivität melden.

Wie geht die DAkkS mit vorgesehenen Begutachtungen außerhalb Deutschlands um?

Auf Grundlage der derzeitigen Situation verzichtet die DAkkS bis auf weiteres auf Begutachtungen außerhalb Deutschlands. Sofern möglich, wird auf lokale Akkreditierungsstellen per Unterauftragsvergabe zurückgegriffen. Sollte die Durchführung von Begutachtung per Unterauftragsvergabe nicht möglich sein – und dies ist derzeit wahrscheinlich – prüft und entscheiden die DAkkS-Verfahrensmanager im Einzelfall, ob alternative Begutachtungsmethoden angewendet werden können.

Auswirkungen auf die Tätigkeiten der Konformitätsbewertungsstellen

Alle KBS müssen von Fall zu Fall bewerten, wie sie mit der Pandemie und deren Auswirkungen umgehen. Grundlage für diese Bewertung sind die gesetzlichen Anforderungen, die lokalen behördlichen Auflagen sowie etwaige Bestimmungen von Vertragspartnern oder Programmeignern.

Zertifizierungsstellen für Managementsysteme können in Bezug auf ihre eigene Situation und auf Kunden, die von der Pandemie betroffen sind, die Bestimmungen des informativen Dokuments IAF ID3:2011 (IAF Informative Document For Management of Extraordinary Events or Circumstances Affecting ABs, CABs and Certified Organizations) als Grundlage ihrer internen Abwägungen anwenden. Alle anderen KBS können diese Vorgaben sinngemäß auf ihre Situation übertragen.

Die DAkkS weist vorsorglich darauf hin, dass Ergebnisse von Konformitätsbewertungen nicht ohne Inaugenscheinnahme von Objekten / Prozessen erstellt werden können, wenn dies durch gesetzliche Vorschriften oder die Programmeigner gefordert ist. Sollte eine solche Inaugenscheinnahme (Audit, Inspektion, Prüfung vor Ort etc.) aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich sein, kann keine Konformitätsbewertung vorgenommen werden. Es sind hier lediglich Verschiebungen zugrundeliegender Termine und etwaige Verlängerungen von Fristen möglich. Ein vollständiger Ersatz durch „alternative Methoden“ beziehungsweise sogenannte Remote-Audits ist nur möglich, falls dies durch eine Anpassung der Rechtslage oder die Zustimmung der zuständigen Behörden bzw. der Programmeigner genehmigt wird. Die DAkkS kann nicht gesetzliche oder sonstige Vorgaben ändern.

Alle Maßnahmen, die von Konformitätsbewertungsstellen aufgrund der Auswirkungen der Pandemie und auf Basis risikoorientierter Überlegungen als Alternative zur regulären Vorgehensweise durchgeführt werden, sind zu dokumentieren, zu begründen und der DAkkS auf Anfrage oder im Rahmen des Verfahrensmanagements zur Verfügung zu stellen.

Umgang mit Informationsveranstaltungen, Kundengespräche und Sitzungen

Die DAkkS wird bis auf weiteres auf alle Veranstaltungen und Termine mit externen Teilnehmern verzichten, die eine persönliche Anwesenheit mehrerer Personen am Veranstaltungsort erfordern. Dazu gehören auch individuell mit den Fachabteilungen vereinbarte Gespräche mit externen Personen in den Geschäftsstellen der DAkkS sowie Sitzungen von Sektorkomitees.

Alle bis Ende Juni 2020 terminierten Informationsveranstaltungen und Schulungen  werden auf einen späteren Zeitpunkt – voraussichtlich ab September 2020 - verlegt.

Allgemeiner Hinweis

Die genannten Maßnahmen treten ab sofort in Kraft. Die DAkkS wird die weiteren Entwicklungen rund um die Pandemie genau beobachten und bei Bedarf weitere Maßnahmen beschließen sowie bestehende Maßnahmen aktualisieren. Dabei ist für die DAkkS auch weiterhin die Aufrechterhaltung ihrer hoheitlichen Aufgabe sowie der Schutz von Mitarbeitern, Begutachtern und Kunden gleichermaßen oberste Priorität.


Den Artikel finden Sie unter:

https://www.dakks.de/content/dakks-verabschiedet-ma%C3%9Fnahmenpaket-vorerst-keine-vor-ort-begutachtungen-mehr

Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) (03/2020)

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